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   BGH, 09.05.1951 - II ZR 25/50   

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https://dejure.org/1951,2368
BGH, 09.05.1951 - II ZR 25/50 (https://dejure.org/1951,2368)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1951 - II ZR 25/50 (https://dejure.org/1951,2368)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1951 - II ZR 25/50 (https://dejure.org/1951,2368)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.03.1928 - II 300/27

    Aufwertungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.05.1951 - II ZR 25/50
    Schuldverkältnisses auf eine neue rechtliche Grundlage tatsächlich gestellt worden ist (RG in HRR 1928 Nr. 1970; RGZ 120, 340; RG in JW 1927 S. 2502).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 164/69

    Voraussetzungen für die Löschung einer Hypothek - Nichtbestehen der einer

    Vereinbarungen nach § 607 Abs. 2 BGB (Vereinbarungsdarlehen) können unterschiedliche, im Einzelfall vom Tatrichter durch Auslegung zu ermittelnde Bedeutung haben (vgl. dazu BGHZ 28, 164, 166; BGH Urteil vom 9. Mai 1951, II ZR 25/50, LM Umstellungsgesetz § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 2; Staudinger/Riedel, BGB 11. Aufl. § 607 Nr. 35; Palandt/Putzo, BGB 31. Aufl. § 607 Anm. 2): Die frühere Schuld kann bestehen bleiben und nur inhaltlich in der Richtung geändert werden, daß nunmehr Darlehensgrundsätze gelten sollen.
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 163/82

    Treuhänderische Verwahrung eines Geldbetrages durch einen Rechtsanwalt -

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Novation muß ein dahingehender Vertragswille deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen; er kann bei einer Darlehensvereinbarung nach § 607 Abs. 2 BGB (hier in Verb. mit § 700 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht vermutet werden (BGH Urt. vom 9. Mai 1951 - II ZR 25/50 = LM Nr. 2 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG; BGH Beschl. vom 8. November 1978 - IV AZR 73/78 = NJW 1979, 426, 427 = LM Nr. 13 zu § 260 ZPO).
  • BGH, 19.03.1954 - V ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Ebenso hat er in dem auch von der Revision angeführten Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 25/50 (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 3) die Auffassung vertreten, die Vereinbarung, die Einlage eines aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Kommanditisten solle als Darlehen betrachtet werden, sei nur als Stundungsabrede nach Darlehensgrundsätzen, nicht als Umschaffung des Schuldverhältnisses zu betrachten.
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53

    Rechtsmittel

    Ebenso hat er in dem auch von der Revision angeführten Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 25/50 (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 3) die Auffassung vertreten, die Vereinbarung, die Einlage eines aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Kommanditisten solle als Darlehen betrachtet werden, sei nur als Stundungsabrede nach Darlehensgrundsätzen, nicht als Umschaffung des Schuldverhältnisses zu betrachten.
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